Am 3. Dezember 2025 nahm der chilenische Steuerdienst (Servicio de Impuestos Internos – SII) mit dem Steuerbescheid Nr. 2507 Stellung zur Auflösung und Liquidation einer im Ausland gegründeten Gesellschaft.
Die Anfrage betraf zwei natürliche Personen, die Anteile an einer ausländischen Gesellschaft geerbt hatten und wissen wollten, ob im Rahmen der Liquidation und Vermögenszuweisung der Mehrwert der zugeteilten Vermögenswerte gegenüber deren steuerlichem Buchwert in Chile als steuerpflichtiges Einkommen zu erfassen ist.
Der SII stellte klar, dass die Zuweisung von Vermögenswerten im Zuge der Liquidation keine steuerpflichtigen Einkünfte darstellt, sofern der Gesamtwert der zugeteilten Vermögenswerte das eingebrachte Kapital nicht übersteigt. Ein darüberhinausgehender Betrag gilt jedoch als steuerpflichtiges Einkommen und unterliegt der Körperschaftsteuer sowie den entsprechenden Schlusssteuern.
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