Der chilenische Steuerdienst stellte klar, dass Dienstleistungen ausländischer Unternehmen, die in Chile genutzt werden, gemäß dem chilenischen Umsatzsteuerrecht der Mehrwertsteuer unterliegen können.
Ist der ausländische Dienstleister nicht im vereinfachten Steuerregime für nicht ansässige digitale Dienstleister registriert, kann die Verpflichtung zur Erklärung und Zahlung der Steuer je nach rechtlicher Situation entweder beim ausländischen Anbieter oder beim chilenischen Leistungsempfänger liegen.
Die Behörde erklärte außerdem, dass Steuerpflichtige in bestimmten Fällen die Genehmigung beantragen können, die entsprechende Steuer einzubehalten und mittels einer Einkaufsrechnung an den Fiskus abzuführen.
Darüber hinaus hängt die Anwendung der Mehrwertsteuer davon ab, ob die ins Ausland geleisteten Zahlungen zusätzlich einer Quellensteuer nach chilenischem Einkommensteuerrecht unterliegen. Bestimmte Dienstleistungen können aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen oder spezieller Vorschriften des chilenischen Steuerrechts steuerbefreit sein.
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