Am 14. Januar 2026 veröffentlichte der chilenische Steuerdienst (Servicio de Impuestos Internos, SII) die amtliche Mitteilung Nr. 82 von 2026 zur Frage der Sachverständigenunternehmen für Vermögensbewertung. Die Mitteilung beantwortet eine Anfrage eines Steuerpflichtigen, ob ein offizielles Register solcher Unternehmen geführt wird und wie darauf zugegriffen werden kann.
Nach Angaben des SII existiert kein offizielles Register dieser Unternehmen. Das anwendbare Steuerrecht (Gesetz Nr. 20.993) regelt die Bewertung von Vermögenswerten zur Bestimmung der steuerlichen Anschaffungskosten, doch es verpflichtet nicht zur Erstellung einer Liste von Sachverständigenfirmen.
Daher kann eine durch eine Sachverständigenfirma erstellte Bewertung steuerlich anerkannt werden, sofern das Unternehmen Bewertungstätigkeiten in seinem Unternehmenszweck ausweist und qualifizierte Fachleute beschäftigt. Bei steuerlichen Prüfungen bewertet das SII die Glaubwürdigkeit solcher Bewertungen und kann sie bei Anzeichen von Fahrlässigkeit oder absichtlicher Unrichtigkeit anfechten.
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