Der chilenische Steuerdienst (Servicio de Impuestos Internos, SII) hat kürzlich die Amtliche Verfügung Nr. 143/2026 veröffentlicht, in der die Anwendung der Bewertungsbefugnisse bei der Einbringung von Anteilen einer chilenischen Gesellschaft in eine neu gegründete Holdinggesellschaft erläutert wird. Im besprochenen Fall planten die Gesellschafter, ihre Anteile in eine neu gegründete Holding einzubringen und ihre Beteiligungsquoten beizubehalten. Der SII bestätigte, dass seine Bewertungsbefugnis („Facultad de Tasación“) nicht angewendet wird, solange der Vorgang einem legitimen unternehmerischen Zweck dient, keine Barausschüttung erfolgt und der steuerliche Anschaffungskostenwert erhalten bleibt. Diese Klarstellung schafft Rechtssicherheit für Unternehmensumstrukturierungen und beschreibt, unter welchen Bedingungen der SII auf Bewertungsmaßnahmen verzichtet.
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