Mit der amtlichen Verfügung Nr. 2352 aus dem Jahr 2025 stellt der chilenische Steuerdienst (SII) klar, unter welchen Voraussetzungen im Ausland gezahlte Steuern auf die chilenische Einkommensteuer angerechnet werden können.
Die Verfügung legt fest, dass die im Ausland erzielten Einkünfte auch in Chile steuerpflichtig sein müssen und eine ordnungsgemäße steuerliche Dokumentation sowie eine Gleichwertigkeitsprüfung erforderlich sind.
Diese Regelung ist insbesondere für multinationale Unternehmen, internationale Holdingstrukturen und ausländische Investoren von Bedeutung, da sie zur Vermeidung der Doppelbesteuerung beiträgt und eine korrekte internationale Steuerplanung ermöglicht.
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