Nach den vorgelegten Angaben erwarb eine ausländische natürliche Person zwischen 2016 und 2021 Wohnsitz und Aufenthalt in Chile und unterlag gemäß Artikel 3 Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes (LIR) während der ersten drei Jahre ab Einreise ausschließlich der Besteuerung von Einkünften aus chilenischen Quellen und danach der Besteuerung ihres Welteinkommens.
Im Jahr 2021 verließ die Person das Land endgültig, prüft jedoch eine Rückkehr nach Chile, um erneut Wohnsitz zu begründen, nachdem sie sechs Jahre im Ausland verbracht hat.
Die zentrale Frage ist, ob eine Person, die ihren Wohnsitz und Aufenthalt in Chile verloren hat und später wieder begründet, erneut die Regelung anwenden kann, wonach sie in den ersten drei Jahren nach ihrer Rückkehr nur auf Einkünfte aus chilenischen Quellen besteuert wird.
Die Steuerbehörde stellt fest, dass gemäß dem Wortlaut der Ausnahmebestimmung des Artikels 3 der LIR eine Person, die ihren Wohnsitz und Aufenthalt verloren hat und diese erneut begründet, unter diese Regelung fällt.
Daher wird bestätigt, dass bei nachgewiesenem Verlust von Wohnsitz und Aufenthalt die Besteuerung ausschließlich auf Einkünfte aus chilenischen Quellen für die ersten drei Jahre nach der Rückkehr gilt.
Kontaktieren Sie uns contacto@bbsc.cl +56 9 3962 7727
